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Anderer Dienst im Ausland

Anderer Dienst im Ausland

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können seit dem 1.Juli 1986 anstelle des Zivildienstes in der Bundesrepublik – unter den im Zivildienstgesetz (ZDG) § 14b geregelten Voraussetzungen – einen "Anderen Dienst im Ausland (ADiA)" leisten. Dieser Auslandsdienst ist kein "Zivildienst im Ausland" sondern bedeutet lediglich eine Freistellung vom Zivildienst. Der ADiA birgt in sich Elemente des solidarischen Lernens, der Völkerverständigung, der Sozialarbeit, Jugendarbeit und des internationalen Friedensdienstes.

Der Andere Dienst im Ausland dauert mindestens zwei Monate länger als der Zivildienst und darf nur von Organisationen vermittelt werden, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend offiziell anerkannt sind.

Eine Liste der Organisationen ist erhältlich beim:

Bundesamt für Zivildienst
Referat Öffentlichkeitsarbeit
50964 Köln
Internet: http://www.zivildienst.de
  • Informationsblatt :„Andere Dienste im Ausland“ nach § 14 b des Zivildienstgesetzes (ZDG) Homepage


Die folgenden Mitglieder der AGDF bieten ein FSJ/FÖJ im Ausland an:

  • Erläuterungen zu den §14b und §14c Zivildienstgesetz (ZDG):AGDF-Merkblätter zum "Anderen Dienst im Ausland" (§ 14 b ZDG) und zum "Freiwilligen Sozialen (Ökologischen) Jahr" (§ 14c ZDG) Homepage
  • Weitere FÖJ-Anlaufstellen in Deutschland: Homepage


Weitere Infos zu Mitarbeit in einem Hilfsprojekt in Mexiko siehe: Hilfsprojekte