Ausländer
Ausländische Einwohner in Mexiko sind sämtliche Menschen mit nicht-mexikanischer Staatsbürgerschaft. Gemeinhin wird unterschieden zwischen Touristen (Turistas), dauerhaft im Land lebenden (Immigrante) und sich illegal im Land befindlichen Ausländern.
Gemäß des XII.Bevölkerungszensus von 2000 und Schätzungen der CONAPO (Comisión Nacional de Población]] gibt es fast 500.000 Bürger ausländischer Nationalität, die dauerhaft oder zeitweilig in Mexiko leben (und arbeiten). Hierunter werden aber nur die Ausländer erfasst, die amtlich registriert einen legalen Aufenthaltsstatus unterschiedlicher Art haben. Die Zahlen erfassen beispielsweise nicht illegal sich im Land befindliche Angehörige aus Süd- und Zentralamerikanischen Staaten. Im Jahr 2004 führte das "Instituto Nacional de Migración" eine Kampagne durch, um Ausländern ohne gültige Aufenthaltsrechte oder -Arbeitsrechte gültige Papiere auszuhändigen. Von den 2.500 Ausländern, die das Angebot annahmen, kamen die überwiegende Zahl aus Guatemala, Honduras und El Salvador.
Statistik
Gesamt: 492.617 ausländische Staatsangehörige, die in Mexiko dauerhaft gemeldet sind
Nach Einzelländern:
- USA: 339.717 (69% aller Ausländer)
- Guatemala: 27.636
- Spanien: 20.198
- Kuba: 6.888
- Kolumbien: 6.867
- Argentinien: 6.293
- El Salvador: 6.280
- Frankreich: 5.484
- Deutschland: 5.338
- Andere: 62.490
- (Quelle: CONAPO, INEGI, 2000 (Excel-Dokument)
Siehe auch: Arbeiten in Mexiko | Arbeitsmarkt | Tourismus | Migration
Rechtliche Grundlagen
Oberste Behörde für die Regelung von Ein- und Ausreise und Aufenthalt in Mexiko ist das 1993 geschaffene Instituto Nacional de Migración, kurz INM, welches auch für ausreisewillige Mexikaner und im Ausland lebende Mexikaner zuständig ist.
Bereits 1854 war ein Dekret über "extranjería y nacionalidad de los habitantes de la República" erlasen worden, 1861 wurde ein Zentralregister der in Mexiko lebenden Ausländer eingerichtet. 1866 wurde erstmals ein Gesetz über ausländische Staatsbürger und Einbürgerung erlassen. Einen ersten Vorläufer des INM schuf die mexikanische Regierung mit der 1908 erlassenen "Ley de Inmigración", mit der Inspektoren, Hilfspolizisten und Ausschüsse für die Regelung der Einwanderung und des Aufenthalts eingerichtet wurden. 1926 wurde das Gesetz durch die "Ley de Migración" ersetzt, die erstmals den Tatbestand der illegalen Einwanderung festhielt und für Ausländer Ausweispapiere einführte. Die derzeitige Einteilung in "No Inmigrante", "Inmigrante" und "Inmigrado" geht auf eine Gesetzesänderung von 1947 zurück.