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Ejido

(Der) Ejido = Traditionelle Indígena Form des gemeinschaftlichen Grundbesitzes der in ganz Lateinamerika zu finden ist

Inhaltsverzeichnis

Der Ejido

Die Besitzform des Ejido besteht aus einem gemeinsamen Grundbesitz und individueller Nutzung. Der Ejido setzt sich zusammen aus der Allmende (in der Regel Wald oder Weideland), Einzelparzellen und den Ejidatarios (Inhaber des individuellen Nutzrechtes).

Die Allmende (Wald oder Weideland) umfasst grundsätzlich den größten Anteil des Ejido-Landes und steht allen Ejidomitgliedern zur gemeinschaftlichen Nutzung offen. Der zweite, kleinere Teil des Ejido-Landes besteht aus Einzelparzellen. Jedes Ejidomitglied besitzt einen ejidalen Landtitel und kann eine Parzelle als Ejidatario (Inhaber des individuellen Nutzrechtes) zum eigenen Nutzen bebauen. Alle drei Jahre wählen die Ejidatarios eines Ejido die für die Geschäftsführung zuständige Ejidoleitung (Comisariado ejidal).

In dem „Registro Agrario Nacional“ (Nationales Landbesitzkataster) wird jeder Ejidatario und jede Parzelle vermerkt.

Geschichte

Der Name Ejido

Der Name Ejido (aus dem spanischen übersetzt: Gemeindeweide/Gemeindeland) stammt aus Spanien (Kastilien) und war im 13. Jahrhundert eine Bezeichnung für Gemeindeeigentum, welches sich vor den Stadttoren der Stadt befand. Dieses Ejido diente als eine öffentliche Müllhalde und durfte nicht zur landwirtschaftlichen Nutzung benutzt werden.

Ejidos von 1521-1917

Nach der spanischen Conquista in Mexiko, wurde im Rahmen der Kolonialisierung, den indigenen Gemeinden Land (Ejido) für ihre Selbstversorgung zugeteilt. Die Ejidos durften bis ins 19. Jahrhundert zwar verpachtet oder als gemeinschaftliche Grundbesitze bearbeitet, aber nicht verkauft werden.

Nach der mexikanischen Unabhängigkeit von Spanien ( „Vertrag von Córdoba“ am 27.September 1821) verschlechterte sich die Lange der mexikanischen Landbevölkerung und durch hohe Verschuldungen nahm die Zwangsarbeit zu. Dies hatte zur Folge, dass die Ejidos an Großgrundbesitzer (Latifundistas) aufgeteilt (Desmortisationsgesetz von 1856) und die Ejidatarios zu rechtlosen Landarbeitern degradiert wurden. In dieser Zeit gehörte der kath. Kirche mehr als die Hälfte aller Nutzflächen. Während der Mexikanischen Revolution ( 1910-1917) war eins der zentralen Themen der mexikanischen Bauernschaft, die Wiederherstellung ihrer Landrechte (siehe hierzu auch: Emiliano Zapata (Person) )

Landreform von 1917

Die Landreform von 1917, verankert im Artikel 27 der mexikanischen Verfassung, war eine der wichtigsten Errungenschaften der mexikanischen Revolution und hatte eine politisch neue Bewertung der Ejidos zur Folge. Unter Lázaro Cárdenas (Staatspräsident 1934-1940) wurden ca. 18 Millionen Hektar Land (großteils aus ehemaligen Haciendas und ausländischem Besitz) neu aufgeteilt. Ejidos wurden als kollektive Grundstücke an die Gemeinden übertragen und konnten von diesen an die Bauern weitergegeben werden. Obwohl das Land weiter im Staatsbesitz verblieb, hatten die Bauern ein unbegrenztes Nutzungsrecht wobei der Boden nicht verkauft werden durfte.

Reform des Artikels 27

Im Zuge des NAFTA (North American Free Trade Agreement) –Abkommens erfolgte am 06.01.1992 eine Neuordnung des Artikels 27 und am 26.02.1992 die des dazugehörigen Agrargesetzes. Die Landverteilung wurde für beendet erklärt, die Privatisierung, sowie der Verkauf und die Langzeitverpachtung von Ejido-Land legalisiert und der Besitz von Land durch ausländische Aktiengesellschaften möglich gemacht.