Folter
Obwohl Mexiko 1986 die UN-Konvention gegen Folter von 1984 ratifiziert hat, werden immer wieder neue Fälle von Folter bekannt. Der UN-Ausschuss gegen Folter stellte sogar fest, dass Folterhandlungen bei weitem keine Ausnahme darstellen, die nur vereinzelt von einigen wenigen Polizeibeamten begangen werden, sondern dass die Polizei im Gegenteil die Anwendung von Folter gewöhnlich praktiziert und als Methode der strafrechtlichen Ermittlungen systematisch darauf zurückgreift.
Siehe auch: Menschenrechtslage in Mexiko und Colectivo Contra la Tortura y la Impunidad.