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Grundlage
der Beziehungen zwischen der EU und Mexiko sind die Gemeinsame Feierliche
Erklärung von Paris vom 2. Mai 1995 sowie das am 8. Dezember 1997 geschlossene
sog. Globalabkommen ("Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische
Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft
und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen
Staaten andererseits"). Das Abkommen dient der umfassenden Regelung und
Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und Mexiko durch
- politischen Dialog
- Zusammenarbeit
in sozialen Fragen, bei der Armutsbekämpfung und im kulturellen Bereich
sowie
- die Entwicklung
des gegenseitigen Handels.
Durch seine Kooperationsmechanismen
bietet das Abkommen der EU die Möglichkeit, einen intensiven Diskussionsprozess
mit Mexiko zu Menschenrechtsfragen einzuleiten.
Das Abkommen wurde mittlerweile vom Europäischen Parlament und den meisten
Mitgliedstaaten ratifiziert, darunter am 17. Juni 1999 durch den Deutschen
Bundestag. Die deutsche Ratifizierungsurkunde wurde am 23. November 1999
hinterlegt. Das Ratifizierungsverfahren im mexikanischen Parlament ist
im Gange.
Ein Interimsabkommen über den Handel ist bereits am 01.07.1998 in Kraft
getreten. Auf seiner Grundlage wurden Verhandlungen über Freihandelsabkommen
am 25. November 1999 abgeschlossen. Seine Inkraftsetzung erfolgte durch
Beschluss des Gemischten Rats EU/Mexiko am 23.03.2000 in Lissabon in Anwesenheit
des mexikanischen Staatspräsidenten Zedillo. Das Abkommen erhält besondere
Bedeutung durch den erzielten deutlichen Fortschritt für die europäische
Wirtschaft beim Marktzugang zur nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA
dar. Die wichtigsten Punkte sind:
- 95% des derzeitigen
Warenhandels werden erfasst;
- weitgehende Beseitigung
aller Diskriminierungen im Dienstleistungsverkehr;
- schrittweise Einführung
der Zollfreiheit für alle gewerblichen Waren bis 2007;
- 52% der EG – Ausfuhren
können bis 2003 zollfrei nach Mexiko eingeführt werden,
- für die restlichen
48% gilt bis 2003 ein Zollsatz von 5%;
- bei Agrar – und
Fischereierzeugnissen wurde EU schneller und uneingeschränkter Marktzugang
für wichtige Exportprodukte wie Wein, Spirituosen und Olivenöl garantiert;
- bei Dienstleistungen
besserer Marktzugang für EU-Unternehmen als für USA und Kanada;
- Verpflichtung
zur Liberalisierung von Investitionen und damit zusammenhängenden Zahlungen
vorgesehen.
- umfassender Zugang
zum mexikanischen Markt für öffentliche Aufträge zu ähnlichen Bedingungen
wie im NAFTA – Rahmen;
- Regelungen zu
Wettbewerbsfragen, Schutz des geistigen Eigentums sowie Streitbeilegungsmechanismus.
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